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INFORMATION für ausländische Staatsbürger, 
die nicht im EWR ansässig sind

Voraussetzung für die Hilfe einer Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn ist ein Immobilienkauf im Wert von über 350.000 Euro. 

Grundsätzlich, um einen Aufenthaltstitel / Daueraufenthalt Genehmigung zu erwerben, muss es eine Wohnadresse (Miete oder Eigentum) in Ungarn geben. Bei der zuständigen Behörde muss ein Antrag auf eine Wohnsitz Karte (Lakcimet Igazolo) eingereicht / gestellt werden.

Der Antragsteller muss nachweisen: 
- Wohnsitz (Mietvertrag mit Bestätigung des Vermieters oder Kaufvertrag bei Eigenerwerb)
- eigenes Einkommen (Gehalt oder Rente)
- Versicherungsnachweis (Versicherung aus dem Herkunftsland oder ungarische Versicherung)
- nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Ungarn, kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf eine Daueraufenthalt Genehmigung (Regisztracios igazolas) gestellt werden.

Nebenkosten und sonstige Gebühren:
Der Erwerb eines Aufenthaltstitel (verbunden mit einem Immobilienkauf in Ungarn): 275,- Euro einmaliges Kosten + Verwaltungsaufwand: 150,- Euro / Stunde
sowie die Kosten, die für einen Immobilienkäufer (Nebenkosten) entstehen.
Die Anwaltskosten, wenn Immotrading GmbH die juristische Begleitung für einen Immobilienkauf in Ungarn anbietet: 150,- Euro pro Stunde. 

Dazu ist die anwaltsmäßige Beauftragung durch den Käufer zur Durchführung der Kaufabwicklung für den ImmoTrading GmbH Anwalt erforderlich. Nebenkosten!

Anwaltskosten (Erstellung Kaufvertrag etc.) bei Immobilienkäufen in Ungarn wird mit 1% des Kaufpreises grundsätzlich berechnet. 
Weitere Kosten: 
-  Grundbucheintragung: 50,- Euro / Liegenschaft
-  Grundbuchauszug: 10,- Euro / Stück
-  Übersetzungskosten Ungarisch / Deutsch / Russisch / Englisch / Persisch etc.: von 10,- bis 45,- Euro / Seite abhängig von der Sprache

Seitens des ungarischen Steueramtes wird nach der grundbuchmäßigen Eintragung des neuen Eigentümers die Liegenschaft eigenständig bewertet (unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis) und diese steueramtliche eigenständige Bewertung mit 4% besteuert.
Die Bescheidmäßige Vorschreibung, durch das ungarische Steueramt, dieses zu bezahlenden Betrages erfolgt erst ca. 3 Monaten nach dem Kaufabschluss der Liegenschaft.

Honorarnote für anwaltsmäßige Unterstützung:
Wohnsitzanmeldung (Lakcimet Igazolo): 300,- Euro
Daueraufenthaltsgenehmigung (Regisztracios igazolas): 350,- Euro / Person
 
Quelle: ImmoTrading GmbH / Ungarn 
Anwalt: Anwaltskanzlei Dr. Bába