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Ungarische Familien- und Hausförderungen auch für Auswanderungsfamilien


In verschiedenen Regierungsverordnungen wird die Förderung von ungarische junge Familien geregelt. Diese Familien freundlichen Förderungen gelten auch für EU-Staatsbürger und können von jungen Auswanderungsfamilien mit Kindern in Ungarn beantragt werden können. 

Den CSOK kann von folgenden Personen in Anspruch genommen werden; Die Unterstützung kann von den unterstützten Personen beantragt werden, die die persönlichen und sonstigen Bedingungen der Regierungsverordnung 16/2016 erfüllen und auf dieser Grundlage einen Vertrag mit einer ungarischen Bank ( die diese Förderungsprogramme anbietet)  über die Inanspruchnahme der Unterstützung abschließen. Der Ehepartner und der Lebenspartner des Antragstellers gelten ebenfalls als Antragsteller. 

Die vorab gewährte Familienheimbau-Förderung kann ausschließlich von jungen Ehepaaren beantragt werden, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Person das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. CSOK kann unabhängig vom Alter von Ehepaaren und Lebenspartnern sowie von Personen, die ihre Kinder oder ihre Kinder alleine erziehen, beantragt werden. 

Neben ungarischen Staatsbürgern können auch folgende nicht ungarische Staatsbürger in den Genuss der Familienheimbau-Förderung oder der vorab gewährten Familienheimbau-Förderung kommen; -der Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, der den gemäß der Regierungsverordnung 16/2016 an ihn gestellten Anforderungen entspricht: 

- eine ausländische Person mit Einwanderungs- oder Niederlassungsstatus aus einem Drittland, die ebenfalls den gemäß der Regierungsverordnung 16/2016 an sie gestellten Anforderungen entspricht. 
- für nicht ungarische Staatsbürger kann der CSOK während der Dauer des Aufenthaltsrechts von mehr als drei Monaten gewährt werden, wenn sie in Ungarn einen gemeldeten Wohnsitz haben. 

Bei gemeinsamen Antragstellern - sofern die Verordnung keine Ausnahme macht - müssen beide Antragsteller die Bedingungen erfüllen und die Erklärung abgeben. Banken die diese Förderungsprogramme in ihrem Finanzdienstleistung Angebot haben, nehmen  die Unterstützungsanträge auf der Grundlage der seit dem 16. September 2016 geltenden geänderten Verordnungen reibungslos entgegen. Seit dem 16. September 2016 haben sich die Bedingungen für die Inanspruchnahme des CSOK sowie der zinsverbilligten Kredite für Familien mit drei oder mehr Kindern und der steuerlichen Rückerstattung geändert. 

Über die Unterstützungen für den Bau und den Kauf von neuen Wohnungen informiert die Regierungsverordnung 16/2016 (II.10.), während über die Familienheimbau-Förderung für den Kauf und die Erweiterung von gebrauchten Wohnungen die Regierungsverordnung 17/2016 (II.10.) verfügt. Junge Familien mit einem oder mehreren Kindern die Überlegen (aufgrund der derzeit in den westeuropäischen Ländern herrschenden kulturellen  Bevölkerungsaustauschenden Umbrüchen), nach Ungarn aufgrund der familienfreundlichen Politik der ungarischen Regierung  auszuwandern wollen, können sich an die jeweilige ungarische Botschaft  wenden und entsprechende Information (ob Sie berechtigt sind, gemäß diesen Familienfördernden  Unterstützungen( Regierungsverordnung 16/2016 (II.10, 17/2016 (II.10.) zu erhalten) einholen. 

Quelle: https://www.erstebank.hu/hu/tudastar/maganszemelyek/hitelek/csaladi-otthonteremtesi-kedvezmeny-uj-lakas-vasarlasahoz-es-epiteshez/kik_vehetik_igenybe_a_csokot